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Breitband-Internetzugang

Ein Breitband-Internetzugang (auch Breitbandzugang, Breitbandanschluss) ist ein Zugang zum Internet mit verhältnismäßig hoher Datenübertragungsrate von einem Vielfachen der Geschwindigkeit älterer Zugangstechniken wie der Telefonmodem- oder ISDN-Einwahl, die im Unterschied als Schmalbandtechniken bezeichnet werden.

In vielen Gebieten findet in den frühen 2000er Jahren ein starkes Wachstum des Marktes für Breitbandzugänge statt.

Schnelle Internetanbindung für Privatkunden bietet z. B. der staatliche Telefonbetreiber Nippon Telegraph and Telephone (NTT) in Japan an. Das dabei verwendete FTTH-System ermöglicht eine Datenübertragungsrate von 100 Mbit/s. Es werden zur Zeit Tests mit Glasfasern durchgeführt, mit denen sogar 1 Gbit/s möglich sein wird. Dies ist ungefähr ein Zehntel der Datenübertragungsrate der derzeitigen interkontinentalen Backboneverbindungen. Hier wird anschaulich, dass tatsächliche Verbindungen mit dieser Geschwindigkeit in der nahen Zukunft nicht realisierbar sind oder unwirtschaftlich wären.

Neuste Breitbandzugänge in Deutschland ermöglichen Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s und mehr.[1][2][3]

Inhaltsverzeichnis


Definitionen

Es existiert keine eindeutige Definition, ab wann eine breitbandige Verbindung beginnt – der Begriff wird (besonders im Marketing der Telekommunikationsindustrie) verwendet.

  • Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) definiert einen Dienst oder ein System als breitbandig, wenn die Datenübertragungsrate über 2048 kbit/s (entspricht der Primärmultiplexrate im ISDN) hinausgeht.
  • Der Breitbandatlas und das Breitband-Portal des deutschen Wirtschaftsministeriums nennen in Abstimmung mit den ITK-Branchenverbänden eine Download-Übertragungsrate von mehr als 128 kbit/s sowie eine Upload-Übertragungsrate von mindestens 128 kbit/s als Mindestvoraussetzungen für einen Breitbandzugang; gleichzeitig soll die Always-On-Nutzung möglich sein.[4]
    • Im März 2008 wurde von deutschen Regierungspolitikern und in einer von der öffentlichen Hand beauftragten wissenschaftlichen Studie eine Downstream-Übertragungsrate von 1 Mbit/s als Mindeststandard eines ausreichenden Breitbandzugangs für Privathaushalte genannt.[5][6]
  • Die österreichische Regulationsbehörde definiert einen Internet-Festnetzanschluss als Breitbandanschluss, wenn er über eine Downloadrate von mehr als 144 kbit/s verfügt. Ein mobiler Breitbandanschluss hingegen bemisst sich laut RTR am Datenvolumen von min. 250 MB pro Monat. [7]
  • In Südkorea beginnt der Breitbandbereich ab einem Downstream von 1 Mbit/s.[8]

Ursprünglich wurde mit Breitband eine Realisierungsform von Datennetzwerken bezeichnet, die heute aber veraltet ist.

Technologien

Ein Breitbandzugang kann auf verschiedene Arten realisiert werden:

Telefonnetz

Eine der verbreitetsten Technologien arbeitet mit einer verbesserten Nutzung der Kupferleitungen des Telefonnetzes, da durch die bestehende Infrastruktur geringere Neuinvestitionen nötig sind. Dabei sind in erster Linie die hauptsächlich verwendeten DSL-Techniken zu nennen. Es gibt oder gab jedoch auch andere Ansätze, wie die Entwicklung schnellerer Telefonmodems oder eines schnelleren ISDN-Standards, dem Breitband-ISDN (B-ISDN).

DSL-Technologien sind nur zur Überbrückung kurzer Distanzen geeignet, was – je nach Übertragungsgeschwindigkeit – nach wenigen hundert Metern oder erst wenigen Kilometern den Übergang zu einer anderen Übertragungstechnik oder DSL-Verstärker oder Repeater nötig macht. Daher handelt es sich in der Regel um eine Hybridtechnik in Kombination mit, wie in den meisten Fällen, Glasfasern oder beispielsweise auch Richtfunkstrecken. Mit wachsenden Übertragungsraten rückt der Übergabepunkt immer näher an den Endnutzer.

Eine andere Möglichkeit für breitbandige Datenübertragungen über Telefonleitungen ist die Bündelung mehrerer analoger oder ISDN-Leitungen, was hauptsächlich in Ermangelung des in vieler Hinsicht überlegenen DSL genutzt wurde oder teils noch wird.

Kabelfernsehnetz

Die Daten werden mit Kabelmodems auf die analogen Signale des Kabelfernsehnetzes aufmoduliert und so über diese Koaxialkabel übertragen. Auch hier handelt es sich aus ähnlichen Gründen wie bei DSL in der Regel um eine Hybridtechnik. Momentan werden Geschwindigkeiten bis zu 32 MBit/s im Downstream und 2,5 MBit/s im Upstream angeboten.[9]

Direkte Glasfaseranbindung

Den Endkunden direkt per Glasfaser anzubinden ermöglicht hohe Bandbreiten über große Entfernungen. Notwendige Verlegungen neuer Anschlüsse zu jedem Kunden machen dies jedoch sehr kostspielig. Siehe auch Fibre To The Basement, Fiber To The Home

Elektrizitätsnetz

Mittels Trägerfrequenzanlagen (TFA) können Internetzugänge über das Stromnetz realisiert werden, auch unter dem englischsprachigen Begriff Powerline Communication (PLC) bekannt. Meist werden damit Datenverbindungen zwischen heimischen Steckdosen und z. B. Trafostationen realisiert, die über Glasfaser oder Richtfunk angebunden werden.

ISDN-Primärmultiplexanschlüsse (T-carrier (T-1/DS-1, T2, T3, …), E-carrier), Optical Carrier

Diese Technologien stellen vergleichsweise kostspielige Möglichkeiten für breitbandige Internetanbindung über Kupfer- oder auch Glasfaserkabel dar, die nicht auf Privatkunden zielen.

Terrestrische Funktechnologien

sind eine Möglichkeit, breitbandigen Datenaustausch zu ermöglichen.

Vielerorts – insbesondere wo keine Versorgung mittels herkömmlichen Kabeltechnologien gegeben ist – bauen sogenannte Wireless Internet Access Provider sogenannte Wireless Metropolitan Area Networks (WMAN) auf, um darüber einen schnellen Internetzugang anbieten zu können. Dabei kommen unterschiedliche Technologien zum Einsatz, darunter der speziell entwickelte WiMAX-Standard, Wireless Local Area Network (WLAN)-Technologien, sowie verschiedene proprietäre Lösungen, die teils unter Namen wie Funk-DSL oder Wireless DSL vertrieben werden.

Mehr oder weniger breitbandige Datendienste können auch Mobilfunkstandards wie HSDPA, UMTS oder EDGE bieten.

Unter Umständen kann auch Packet Radio aus dem Amateurfunkbereich dazugezählt werden. Hiermit können Übertragungsraten von bis zu mehreren Megabit pro Sekunde realisiert werden und entsprechende Übergabepunkte können auch Zugang zum Internet ermöglichen. Die Nutzung ist jedoch Funkamateuren vorbehalten.

Internetzugang über Satellit

? Hauptartikel: Internetzugang über Satellit

Reine Satellitenverbindungen (2-Wege-Satellitenverbindung) sind unabhängig von landschaftlichen Gegebenheiten oder anderer Infrastruktur praktisch überall auf der Erdoberfläche verfügbar und eignen sich damit besonders für entlegene Gebiete und Schiffe.

Problematisch sind bei Satellitenzugängen die immer noch oft deutlich höheren Kosten, die hohen Latenzzeiten und, sofern der Rückkanal nicht über den Satellit realisiert ist, die Abhängigkeit von einer weiteren Zugangsmöglichkeit. Im Beispiel eines Systems mit geostationären Satelliten ergeben sich typische Verzögerungen von 500–700 ms, was Echtzeitanwendungen empfindlich stört.

Hochfliegende Luftfahrzeuge

Über hochfliegende stationäre Luftschiffe können Funksignale für Dienste wie Fernsehausstrahlung, Mobiltelefonie oder eben auch Internetzugänge vermittelt werden. Ein Beispiel für eine Umsetzung dieser Technologie trägt den Markennamen Stratellite.

Ein weiterer Ansatz wären hochfliegende unbemannte (Leicht)Flugzeuge wie Helios.

Verbreitung

Insbesondere in den Industriestaaten entwickelt sich der Breitbandzugang zur vorherrschenden Zugangsart zum Internet, der zugleich auch zunehmend von Internet-Anwendungen zur sinnvollen Nutzung vorausgesetzt wird. Ende 2006 kamen in den 30 OECD-Staaten 17 Breitbandanschlüsse auf 100 Einwohner, wobei als Technologie für 62 % der Anschlüsse DSL Verwendung fand; 29 % davon waren Kabelanschlüsse, 7 % direkte Glasfaserzugänge und 2 % waren über andere Techniken realisiert.[10] In der EU verfügen im Frühjahr 2008 80 Prozent der Haushalte mit Internetanschluss über einen Breitbandzugang.[11] In Südkorea hatten Mitte 2007 bereits 90 % der Haushalte einen Breitbandanschluss,[12] während in Deutschland 2006 lediglich 37 % der Haushalte über einen Breitbandanschluss verfügten.[13] In Deutschland stellen DSL-Zugänge via Telefonnetz alle anderen Verfahren in den Schatten: Von 19,8 Millionen Breitbandanschlüssen im Jahr 2007 waren 18,7 Millionen DSL-Anschlüsse. Der Rest verteilte sich auf TV-Kabel wie auch alle anderen Anschlussarten. [14] TV-Kabel spielen als Breitbandzugangsform eine bisher nur geringe Rolle in Deutschland, anders als in Österreich, wo DSL und TV-Kabel etwa gleich häufig drahtgebundene Übertragungsform sind, oder auch den USA.

Verfügbarkeit

Besteht keine ausreichende Versorgung mit Breitbandzugängen[6], spricht man von einer Breitbandkluft, Sie gilt als Teil der digitalen Kluft oder digitalen Spaltung. Der Breitbandatlas[15] des Bundeswirtschaftsministeriums gibt einen Eindruck von der Versorgungslage in Deutschland. Einige Bundesländer reagieren auf diese Situation mit der Gründung von Breitbandkompetenzzentren[16], um den betroffenen Kommunen einen neutralen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Von der Interessengemeinschaft kein-DSL.de kommt ein Breitbandbedarfsatlas, der die konkrete Nachfrage abbildet. In diesen können Interessenten ihren Breitbandbedarf und ihren Bandbreitenwunsch eintragen[17].

Verschiedene staatliche, bürgerschaftliche und partnerschaftliche (PPP) Initiativen engagieren sich gegen die Unterversorgung auf Länderebene [18], deutschlandweit[19][20] und europaweit[21][22]. Allerdings halten nicht alle dieselben Instrumente für tauglich zur schnellen Überwindung der Breitbandkluft. Eine Zugangsoption im ländlichen Raum kann ein Breitbandzugang mittels Satellit sein, die mittlerweile ernstzunehmende Angebote darstellen[23][24][25].

Um die flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internetzugängen sicherzustellen, gilt in der Schweiz ab 2008 ein Breitbandzugang mit 600 kbit/s in Empfangs- und 100 kbit/s in Senderichtung als Bestandteil des Grundversorgungskataloges. Ein ähnliches Versorgungsziel verfolgt Australien mit der Australian Broadband Guarantee seit 2007.[26]. In der EU soll bis zum Herbst Jahr 2008 ein Grünbuch vorgelegt werden, ob die Breitbandversorgung in den Katalog der Universaldienste aufgenommen werden soll.

Siehe auch

Literatur

  • Erber, Georg (2007): Flächendeckende Bereitstellung von Breitbandanschlüssen. in: DIW Wochenbericht 37/2007, 549-554.
  • Remco van der Velden: Wettbewerb und Kooperation auf dem deutschen DSL-Markt – Ökonomik, Technik und Regulierung, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2007. ISBN 3-16-149117-3 (ISBN 978-3-16-149117-7)

Einzelbelege

  1. ? golem.de: Kabel Deutschland testet Internetanschluss mit 100 MBit/s
  2. ? golem.de: Hamburg: 300 MBit/s für unter 100,- Euro im Monat
  3. ? golem.de: M-Net: Internet mit 100 MBit/s in München
  4. ? Zwischenbericht zum Breitband-Atlas 2007 des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF) Punkt 2.1 Breitband-Definition
  5. ? heise.de, 7. März 2008: Martina Krogmann: vier Millionen Haushalte ohne Zugang zu 1 MBit-Breitband
  6. ? a b heise.de, 27. März 2008: WIK-Studie: Breitband unter 1 MBit/s auch fuer Privathaushalte unzureichend
  7. ? RTR Telekom Monitor 4.Quartal 2007; Seite 32
  8. ? http://www.bbwo.org.uk/broadband-3335 Breitband-Definition der koreanischen Regierung laut Breitbandportal der walisischen Regierung]
  9. ? DSL-Ratgeber: Unitymedia erhöht verfügbare Bandbreite
  10. ? Verbreitung von Breitband-Internetzugängen in den OECD-Industriestaaten
  11. ? golem.de: EU: Mehr als die Hälfte der EU-Bürger nutzt das Internet
  12. ? golem.de: Südkorea: Fast jeder hat Breitband-Internet: Penetrationsrate in und um Seoul liegt teilweise über 100 Prozent
  13. ? BMWi: BMWi Monitoring Informations- und Kommunikationswirtschaft 2007
  14. ? Bundesnetzagentur: Breitbandanschlüsse (Grafik) (pdf, 12 kb)
  15. ? http://www.breitbandatlas.de Breitbandatlas des BMWi
  16. ? Breitband Initiative Niedersachsen: Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen
  17. ? Schmalbandatlas.de: Der deutschlandweite Breitbandbedarfsatlas der Interessengemeinschaft kein-DSL.de
  18. ? Breitband-Informationsportal: Initiative der Clearingstelle “Neue Medien” des Landes Baden-Württemberg
  19. ? Interessengemeinschaft kein-DSL.de http://www.kein-dsl.de
  20. ? geteilt.de – Initiative gegen digitale Spaltung http://www.geteilt.de
  21. ? Europäisches Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu der Entwicklung einer europäischen Breitbandpolitik http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2007-0261+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
  22. ? EU: Bridging the Broadband Gap http://ec.europa.eu/information_society/eeurope/i2010/digital_divide/index_en.htm
  23. ? golem.de: StarDSL bietet ab sofort Internet per Satellit mit Rückkanal
  24. ? golem.de: Filiago bringt Internet per Satellit mit Rückkanal
  25. ? golem.de: Internet per Satellit auch über TelDaFax
  26. ? Australian Broadband Guarantee

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Breitbandatlas

Ein Breitbandatlas ist eine regional differenzierte Darstellung der Verfügbarkeit von Breitband-Internetanschlüssen.

Inhaltsverzeichnis


Breitbandinfrastruktur- und Verfügbarkeitsatlas

In Deutschland wurde 2005 vom Bundeswirtschaftsministerium der Breitbandatlas in erster Auflage [1] vorgestellt. Bereits zuvor gab es für Berlin einen lokalen und präziseren Breitbandatlas, den dortigen Telekommunikationsatlas[2].

Ziel solcher Verfügbarkeitsatlanten ist, die Verfügbarkeit relativ zur Bevölkerung regional differenziert darzustellen, um so die Verfügbarkeit von Breitband-Internetzugängen differenziert abzubilden.

Breitbandbedarfsatlas

Derzeit verfügbare Bedarfsatlanten

Für das Land Brandenburg gibt es seit Anfang März 2008 einen Breitbandatlas, in dem DSL- und Breitbandinteressenten des Bundeslandes ihren Bedarf eintragen können. Hierdurch soll ein genaues Bild des landesweiten Bedarfs für potenzielle Investoren gezeichnet werden.[3] Einen landesbezogenen Verfügbarkeits- und Nachfrageatlas für den Freistaat Bayern hat die Bayerische Breitband Initiative. Dieser ist allerdings den Beteiligten an der Breitbandinitiative (Kommunen, Breitbandpaten, Breitbandanbieter, Landes- und Regionalregierungen) vorbehalten. [4]. In Niedersachsen haben die Landkreise in Zusammenarbeit mit dem Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen[5] einen detaillierte Erschließungs- und Bedarfanalyse durchgeführt. Die ermittelten Daten stehen den Landkreisen und Gemeinden für Planungszwecke und Verhandlungen zur Verfügung. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2009 geplant.

Einen frei zugänglichen deutschlandweiten Nachfrageatlas hat die Interessengemeinschaft kein-DSL.de Mitte April 2008 vorgestellt.[6] Seit November 2008 ist auch der Breitbandatlas der kommerziellen bundesweiten Breitbandinitiative Jetzt ans Netz online. [7]

Bedeutung von Bedarfsatlanten für die Breitbandverfügbarkeit

Ein Bedarfsatlas dient zur Nachfrageerhebung und damit zur Ermittlung des Marktpotenzials in einem un- oder unterversorgten Ort bzw. Region. Diese Analyse ist wesentlicher Bestandteil von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die alle Marktunternehmen vor der Erschließung durchführen. Er hilft ferner bei der Beantragung von Fördermitteln für den Infrastrukturausbau. Wenn eine ausreichende Nachfrage in einem Ort nachgewiesen wird, ist die Erschließung durch einen Breitbandanbieter denkbar, jedoch keineswegs zwingend.

Verfügbarkeitsprüfung der Internetanbieter

Da in Deutschland DSL die vorherrschende Breitbandzugangstechnologie ist (der DSL-Marktanteil am Breitbandmarkt betrug Ende 2006 95,5 %) und alternative Zugangstechnologien wie TV-Kabelinternet, FTTH, Wimax oder HSDPA insbesondere außerhalb der Ballungsräume nur eine geringe Verfügbarkeit aufweisen, ist meist die DSL-Verfügbarkeit entscheidend für die Frage, ob ein Privatkunden-Breitbandzugang vor Ort erhältlich ist. Die Verfügbarkeit von DSL für einzelne Anschlüsse kann mittels der Online-Verfügbarkeitsprüfung der Anbieter, z. B. der Online-T-DSL-Verfügbarkeitsprüfung[8] der Deutschen Telekom wesentlich zuverlässiger und genauer geprüft werden als mit dem derzeit verfügbaren Breitbandatlas, der für diese Prüfung weder gedacht noch besonders geeignet ist. Auf den Seiten einer unabhängigen Initiative sind auf dieser Basis erstellte detaillierte straßengenaue Verfügbarkeitsübersichten[9] insbesondere für kleinstädtische und ländliche Ortsnetze zu finden. Alternative Anbieter vor Ort mit eigener Technik können mithilfe der von der Bundesnetzagentur zugeteilten geografischen Festnetz-Rufnummernblöcke auf dieser Seite[10] bestimmt werden.

Quellen

  1. ? BMWi: deutscher Breitbandatlas
  2. ? Telekommunikationsatlas Berlin
  3. ? Breitbandatlas Brandenburg
  4. ? Bayerische Breitband Initiative
  5. ? Breitbandinitiative Niedersachsen
  6. ? Schmalbandatlas.de: Der deutschlandweite Breitbandbedarfsatlas der Interessengemeinschaft kein-DSL.de
  7. ? Jetzt ans Netz
  8. ? Online-T-DSL-Verfügbarkeitsprüfung der Deutschen Telekom
  9. ? geteilt.de: detaillierter T-DSL-Verfügbarkeitsatlas für einzelne Ortsnetze
  10. ? anbieterfaq.de: Onlineprüfung, ob alternative Anbieter ein Ortsnetz erschlossen haben

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Telekommunikation

Telekommunikation (von griech. ???? = fern und lat. communicare = gemeinsam machen, mitteilen, dt. auch Fernmeldewesen) bezeichnet ganz allgemein jeglichen Austausch von Informationen über eine gewisse Distanz hinweg. So wurden im 18. Jahrhundert sichtbare Signale von Optischen Telegrafen und Heliographen verwendet. Weitere Beispiele für frühe Versuche nichtelektrischer Telekommunikation finden sich im Artikel Telefon.

Inhaltsverzeichnis


Definition und Abgrenzung

Das zum Fremdwort „Telekommunikation“ gehörende deutsche Wort ist Fernmeldewesen. Es wird aber seit Mitte der 1990er Jahre praktisch nur noch bei militärischen Einrichtungen und im Katastrophenschutz verwendet (im Katastrophenschutz wird neuerdings oft auch von „Information und Kommunikation“ (IuK), gesprochen) und ist in der Umgangssprache fast völlig verschwunden, da besonders die auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen das Wort „Telekommunikation“ verwenden.

Im engeren Sinne wird heute Telekommunikation als Datenaustausch unter Verwendung von Elektrotechnik, Elektronik, Funktechnik und anderer neuzeitlicher Übertragungsechnologie verstanden. Die ersten Telekommunikationsdienste in diesem Sinne waren Telegrafie (Fernschreiben) und Telefonie, auch Fernmelden genannt. Vor dem Aufkommen von Computern gab es bereits als Fernwirken bezeichnete Datenübertragungsdienste zur Steuerung von Anlagen.

Im Sinne dieser Definition sind daher außerdem auch Rundfunk und Fernsehen (analog wie digital), Telefax, Mobiltelefonie sowie das Internet u.v.a. unter dem auch vom deutschen Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz definierten und in weiteren Rechtsnormen verwendeten Begriff der Telekommunikation subsummiert.

Telekommunikationseinrichtungen sind heute ein elementarer Bestandteil der Infrastruktur. Aus diesem Grund ist zur Vermeidung räumlicher Disparitäten ihre Bereitstellung eine Gemeinschaftsaufgabe der Raumentwicklung (also in der Praxis eine Staatsaufgabe). Seit Beginn der Liberalisierung (in Deutschland seit 1998) werden Telekommunikationsdienste im Wettbewerb erbracht, die Grundversorgung wird durch eine Universaldienstverpflichtung gewährleistet.

Zusammenfassung

TAE steht für Telekommunikations-Anschluss-Einheit und ist eine in Deutschland benutzte Steckerart bei Telekommunikationsanschlüssen. Andere Anschlüsse: RJ-Stecker/Buchsen oder auch WE-Stecker/Buchsen (Westernstecker)

Analog

Analog ist die Übertragung der Signale in Sinuswellen, die z.Bsp. von der Sprache erzeugt in elektrischer Form übertragen in Schallwellen wieder ausgegeben werden. (Sprache -> Mikrofon -> Leitungsweg -> Lautsprecher -> Schallwelle)

Digital (ISDN)

ISDN ist das Kürzel für Integrated Services Digital Network und ist der internationale Standard für ein digitales Telekommunikationsnetz. Über dieses Netz werden verschiedene Dienste wie Fernschreiben (Telex), Teletex, Datex-L (leitungsvermittelte Datenübertragung), Datex-P (paketvermittelte Datenübertragung) und Telefon übertragen und vermittelt.

DSL

Über die Digital Subscriber Line (DSL, englisch für Digitale Teilnehmeranschlussleitung) können Haushalte und Firmen Daten mit hoher Übertragungsrate senden und empfangen (1.000 kbit/s bis 500 Mbit/s). Dies ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber Modemverbindungen mit 56 kbit/s oder ISDN-Verbindungen mit 64 kbit/s, obwohl sich die ISDN-Verbindung mit Hilfe einer Kanalbündelung verdoppeln lässt. DSL unterscheidet sich von einer herkömmlichen Internetverbindung über analoge Telefonanschlüsse (POTS) oder ISDN dadurch, dass die DSL-Verbindung nur zwischen dem Teilnehmer und der Vermittlungsstelle aufgebaut wird.

Wirtschaft

Bei Unternehmen der Telekommunikationsbranche unterscheidet man zwischen den Betreibern von Telekommunikationsnetzwerken (Carrier), Anbietern von Dienstleistungen – den sogenannten Service Providern – und den Herstellern von Telekommunikationslösungen, welche als Zulieferer oder Supplier bezeichnet werden.

Die zehn größten Telekommunikationsunternehmen der Welt sind (Stand: November 2004 nach Umsatz[1])

Die größten Ausrüster von Telekommunikationsunternehmen sind:

Telekommunikationskosten

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen aus Sicht der privaten Haushalte im Jahresdurchschnitt 2003 im Vergleich zum Jahr 2002 um 1,2 Prozent höher.

Der Preisindex für Telefondienstleistungen im Festnetz lag im Jahr 2003 um 1,4 % höher als 2002. Ortsgespräche (? 2,9 %), Inlandsfernverbindungen (? 0,4 %), Gespräche vom Festnetz in die Mobilfunknetze (? 0,5 %) und Auslandsgespräche (? 1,2 %) waren im Jahresdurchschnitt 2003 günstiger als im Vorjahr. Dagegen stiegen die Anschluss- und Grundgebühren um 5,8 %.

Seit den frühen 1990er Jahren stehen im Festnetz die sogenannten Mehrwertdienste (Vorwahl 0190 und 0900) und Shared-Cost-Dienste (Vorwahl 0180) zur Verfügung. Hierbei werden die Kosten für besondere telefonischen Dienstleistungen über die normale Gebührenabrechnung des Anrufers abgewickelt (siehe auch Audiotex, Callcenter).

Die Preise für das Mobiltelefonieren erhöhten sich im Jahr 2003 im Vergleich zum Jahr 2002 um 1,1 %. Im Dezember 2003 lagen die Preise für das Mobiltelefonieren um 0,5 % über dem Niveau des entsprechenden Vorjahresmonats.

Die Internet-Nutzung verbilligte sich im Jahresdurchschnitt 2003 gegenüber 2002 um 1,3 %.

Chronologie

  • Seit Prähistorischer Zeit: Rauchzeichen
  • 5. Jhd. v. Chr.: Einsatz der Fackeltelegrafie im Peloponnesischen Krieg
  • 1816: Francis Ronalds (London) entwickelt einen elektrischen Telegraphen und sendet Nachrichten über acht Meilen.
  • 1843 erhält Alexander Bain ein Patent für elektro-telegrafische Bildzerlegung.
  • 1848 baut F. C. Backwell einen „Kopiertelegraphen“ nach Bains Prinzip der zeilenweisen Bildabtastung.
  • 1861: Der deutsche Lehrer Philipp Reis stellt einen dem heutigen Telefon ähnlichen Apparat zur Sprachübertragung der Öffentlichkeit vor.
  • 1862 überträgt Giovanni Abbate Caselli einfache Zeichnungen per Draht von Amiens nach Paris.
  • 1873 Willoughby Smith kann beweisen, dass der elektrische Widerstand von Selen lichtabhängig ist, sein Mitarbeiter Joseph May setzt das Element zur Übertragung in der Telegrafie ein.
  • 1875 Werner von Siemens beschreibt eine Photozelle aus Selen. George B. Carey hat die Idee, Bilder mit Hilfe eines Feldes aus Selen-Photozellen zu übertragen (wird erst 1909 realisiert).
  • 1876: dem in den USA lebenden Schotten Alexander Graham Bell wird das Patent für das erste Telefon erteilt.
  • 1877: Auf Anordnung des Generalpostmeisters Heinrich von Stephan wird der erste regelmäßige Fernsprechdienst betrieben.
  • 1881: Das erste Berliner Fernsprechamt wird mit acht Teilnehmern eröffnet. Shelford Bidwell baut den „Telephotograph“. In Paris erstmals vorgestellt: das Theatrophon übertrug Opern- und Theateraufführungen über das Telefon.
  • 1906: Das erste Untersee-Fernsprechkabel wird im Bodensee gelegt.
  • 1908: Am 10. Juli wird in Hildesheim das erste öffentliche Wählamt Europas in Betrieb genommen.
  • 1923: im Bereich um Weilheim wird der Selbstwählferndienst in Betrieb genommen
  • 1935: erstmals werden Trägerfrequenz-Übertragungseinrichtungen auf Kabelleitungen eingesetzt
  • 1936: Nach Versuchen wird die automatische Zeitansage in mehreren Städten endgültig installiert
  • 1950: die Deutsche Bundespost wird mit 1,2 Millionen Telefonkunden gegründet
  • 1970: erstmals ist eine direkte Durchwahl nach Amerika möglich
  • 1987: ISDN wird mit 750 Testern gestartet
  • 1989: Postreform I in Deutschland
  • 1994: Postreform II in Deutschland
  • 1996: Postreform III in Deutschland
  • 1996: In den USA wird durch den Telecommunications Act eine Deregulierung des Telekommunikationsmarktes in Bewegung gesetzt.
  • 2001: mit einem einzigen Glasfaserkabel konnten mehr als 10 TeraBits pro Sekunde übertragen werden (15 Millionen ISDN-Kanäle parallel)[2]

Siehe auch

Literatur

  • Fridhelm Bergmann (Hrsg.): Taschenbuch der Telekommunikation. 2. Auflage. Hanser, München 2003, ISBN 3-446-21750-9.
  • Frank Hartmann: Globale Medienkultur. Technik, Geschichte, Theorien. WUV, Wien 2006, ISBN 3-8252-2723-5.
  • Jan de Vries, Gerd Ballewski: Telefon-/ISDN-Installationen. Hüthig, Heidelberg 2002, ISBN 3-7785-2891-2.

Einzelnachweise

  1. ? Die größten Telekommunikationsunternehmen
  2. ? http://www.hoise.com/primeur/01/articles/weekly/AE-PR-05-01-3.html NEC transmits at 10.9 Tbit/s over DWDM

Unterlagen über moderne Telekommunikationsnetze und -verfahren

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Zusammenfassung

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DSL

ÜberdieDigitalSubscriberLine(DSL,englischfürDigitaleTeilnehmeranschlussleitung)könnenHaushalteundFirmenDatenmithoherÜbertragungsrates stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den GrundversorgungwirddurcheineUniversaldienstverpflichtunggewährleistet.

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ÜberdieDigitalSubscriberLine(DSL,englischfürDigitaleTeilnehmeranschlussleitung)könnenHaushalteundFirmenDatenmithoherÜbertragungsrates">Original-Artikel zu derLiberalisierung(inDeutschlandseit1998)werdenTelekommunikationsdiensteimWettbewerberbracht,dieGrundversorgungwirddurcheineUniversaldienstverpflichtunggewährleistet.

Zusammenfassung

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DSL

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Internetverbindung

Öffentliches Internet-Terminal

Internetcafé in China

Ein Internetzugang (auch Internetanschluss, Internetverbindung) bezeichnet im Allgemeinen die Nachrichtenverbindung eines Computers oder eines Netzwerkes mit dem Internet.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen der Breitband-Datenfernübertragung (in der Regel per Digital-Subscriber-Line (DSL)- oder Kabelmodem) und den herkömmlichen Schmalband-Verbindungen per analogem Modem oder per ISDN, sowie den mobilen Verbindungen über HSDPA, UMTS, EDGE oder GPRS.

Inhaltsverzeichnis


Voraussetzungen

Internetverbindungen für private Teilnehmer sind in der Regel nur mit einem Dienstleistungsvertrag mit einem Internetzugangsanbieter (ISP) möglich (auch bei einer Internet-by-Call-Verbindung besteht ein Dienstleistungsvertrag). Die Verbindung wird über einen Einwahlknoten bzw. einem Breitband-PoP und einem kundenseitig installierten Modem oder ISDN-Endgerät aufgebaut, im Fall von leitungsgebundenem Zugang regelmäßig über die Teilnehmeranschlussleitung oder das TV-Kabelnetz.

Das Endgerät muss weiter mit dem einzelnen Rechner oder dem lokalen Rechnernetz verbunden werden – per Kabel (drahtgebunden), Wireless LAN, Bluetooth (Funk) oder über das Stromnetz. Ferner ist für das Modem ein Gerätetreiber notwendig. Der Datendurchsatz des Datenaustauschs wird mit Bit pro Sekunde (bit/s oder b/s) bemessen, im weitverbreiteten DSL-Standard werden im allgemeinen mindestens 1024 kbit/s (kilobit/s) in Download- und 128 kbit/s in Uploadrichtung übertragen.

Zusammenfassend sind die folgenden telekommunikativen Verbindungen denkbar: Dial-up, ISDN, DSL (ADSL, SDSL, VDSL, PortableDSL, SkyDSL), Kabelmodem, Wi-Fi, WiBro, WiMAX, Mobilfunk (CSD, HSCSD, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA), Glasfasernetz, Trägerfrequenzanlage (Abkürzung TFA, über das Stromnetz) und xMax (nur in Nordamerika).

Kosten

Es fallen je nach Vertrag beim Nutzer zusätzlich zur Grundgebühr Verbindungsentgelte für die Nutzung an. Sie richten sich pro Abrechnungsperiode nach

Anbieter freier Funknetze bieten den kostenlosen Internetzugang aufgrund von Idealismus oder beabsichtigter künftiger Kundenbindung an.

Nutzung

In technischer Hinsicht

ISA-Modem (V.34-Standard)

Eine Internetverbindung besteht ab der Einwahl in das Netz des ISP, nicht zwingend durch das Aktivieren des Browser-Fensters.

In medial-politischer Hinsicht

Mit dem Zugang zum Internet ist auch eine mediale sowie teilweise politische Komponente verbunden, da es in der Medienlandschaft zunehmend eine wichtige Rolle einnimmt.

Die Möglichkeit, von Internetverbindungen Gebrauch zu machen, hat auch eine digitale Kluft in der Informationswissenschaft geschaffen. Hierbei handelt es sich um ein kulturell-wissenschaftliches Hintertreffen aufgrund eines fehlenden Zugangs zu Informationen im Internet. Sie ist eine technische Blockade, die eine politische Intention hat. Eine weitere Einschränkung besteht in der Zensur in der Informationskontrolle (zum Beispiel in der Volksrepublik China). Sie steuert den Zugang zu politisch relevanten Informationen oder zur Pornographie beziehungsweise (selten) zur Religion. So sollen der Bevölkerung Informationen vorenthalten werden, die der amtierenden Regierung nicht genehm sind. Beispiele für die politisch motivierte Zensur sind Kritik an der Regierung, an Politikern, am politischen Handeln oder an der Staatsform.

Verbreitung

Die Bevölkerung der folgenden Länder ist weitgehend mit dem Internet verbunden: Australien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Hongkong, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Macau, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Südkorea, Thailand, Türkei und Vereinigte Staaten.[1] Die meisten dieser Länder sind Industrienationen beziehungsweise Schwellenländer.

In zunehmendem Maß genügt jedoch ein schmalbandiger Internetzugang nicht mehr den Bandbreitenanforderungen vieler Internet-Anwendungen, die inzwischen eine Breitband-Anbindung voraussetzen. Besteht keine ausreichende Versorgung mit Internetzugängen, spricht man von einer digitalen Kluft.

Sonstiges

Außer an Arbeitsplätzen gibt es auch für unterwegs Möglichkeiten, einen Internetzugang zu erhalten. Hier sind PDAs sowie Internet-Terminals (Münzeinwurf oder Wertkarte) zu nennen.

Protokolle

Protokolle für den authentifizierten Internetzugang sind beispielsweise:

Quellenangaben

  1. ? Übersicht der Anzahl der Internetverbindungen nach Ländern (Quelle: CIA, Engl.)

Siehe auch

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Internetprovider

Internetdienst(e)anbieter oder Internetdienstleister (engl.: Internet Service Provider, abgekürzt ISP), im deutschsprachigen Raum auch oft nur Provider, weniger häufig auch nur Internetanbieter oder Internetprovider genannt, sind Anbieter von Diensten, Inhalten oder technischen Leistungen, die für die Nutzung oder den Betrieb von Inhalten und Diensten im Internet erforderlich sind.

Inhaltsverzeichnis


Leistungen von Internet Service Providern

Internetzugang (Konnektivität, Verbindung zum Internet)

Diese Leistung ist durch die Bereitstellung von Internet-Konnektivität, also dem Transfer von IP-Paketen in und aus dem Internet gekennzeichnet. Dieser Transfer kann z. B. über Funktechnik (z. B. Wireless Internet Service Provider), Wählleitungen, Standleitungen, Breitbandzugängen, oder wenn der Zugang z. B. für einen Server, der beim Provider steht (z. B. in einem Rechenzentrum oder einer Colocation des Providers), erbracht wird, durch einfaches Netzwerkkabel erfolgen.

Die Weiterleitung ins Internet kann dabei durch direkte Zugänge zu Internet-Knoten oder die Netze von anderen Internetdienstanbietern erfolgen.

Je nach der Rolle die das eigene Netz des Providers im Internet spielt, lassen sich Provider in diesem Segment in die Kategorien Tier-3 (kleine lokale Provider), Tier-2 (Betreiber von großen, wichtigen, überregionalen Netzwerken) und Tier-1 (Betreiber von globalen Internet-Backbones) einteilen.

Hosting

Hauptartikel: Hosting

  • Domain-Hosting (Registrierung und Anbieten einer Domain) Domain-Hosting umfasst die Registrierung und meist zusätzlich auch den Betrieb von Domains innerhalb des Domain Name Systems.
  • Server-Hosting: (Direktes Anbieten von Inhalten, Applikationen und Servern) Server-Hosting ist der Betrieb von virtuellen und dedizierten Servern, optional mit Zusatzleistungen wie Wartung und Datensicherung. Auch bei der Auswahl von Anbietern für Unternehmens-Seiten achten viele Interessenten nur auf den Preis und vergessen hierbei die Leistungen zu berücksichtigen, auf die es im Notfall ankommt. Gerade im geschäftlichen Bereich sind garantierte Reaktionszeiten, Verfügbarkeit der Systeme und Flexibilität wichtig, die von den Discountern oft nicht erbracht werden können. Hier empfiehlt es sich auf spezialisierte Anbieter auszuweichen.
  • Mail-Hosting: Unter E-Mail-Hosting versteht man das Zur-Verfügung-Stellen von E-Mail-Diensten, insbesondere eines Mailservers, auf vom Provider betriebenen Hosts. Optional kann dies auch Filterung (z. B. Spam- und Virenschutz) und ein Webinterface zur Verwaltung kundeneigener Accounts beinhalten. In Deutschland gab es 2006 etwa 3.200 Unternehmen, welche E-Mail-Dienstleistungen angeboten haben. Über 60 Prozent der Unternehmen besaßen aber weniger als 1000 Kunden und deckten damit zusammen ca. 1,28 Prozent aller Kunden ab. Zwei Prozent der Unternehmen bedienten 85,47 Prozent der insgesamt etwa 74,9 Millionen Kunden.[1]

Housing oder Colocation

Hauptartikel: Housing und Colocation

Als Serverhousing bezeichnet man die Dienstleistung eines Anbieters, der seinen Kunden ein Rechenzentrum für deren Hosts (vulgo: Server) zur Verfügung stellt. Das Housing (engl. Unterbringung) umfasst in der Regel Serverschränke oder zumindest Raumanteile darin, unterbrechungsfreie Stromversorgung, redundante Klimaanlagen, Zutrittskontrolle, Alarmanlage sowie Anbindung ans Internet.

Unter einer Colocation versteht man den angemieteten Raum oder Platz in einem Rechenzentrum, um dort eigene Hosts unterzubringen und dort zu betreiben. Kleinere Provider mieten auch oft Platz bei anderen Providern, den sie als Colocation (engl. zusätzlicher Ort) auch weitervermieten.

Verfassen oder Erzeugen von Inhalten

Der Inhalte-Anbieter (Content-Provider) kann derjenige sein, der eigene redaktionelle Beiträge und Inhalte zu Verfügung stellt oder ein entsprechendes Programm (CMS) auf Mietbasis bereithält. Dabei ist es egal, bei welchem Provider die jeweiligen Seiten/Domains gehostet werden. Die Inhalte werden vom Content-Provider lediglich verlinkt. Vorteil dieser Möglichkeit ist es, dass der Nutzer ein CMS nutzen kann und sich nicht um einen eigenen Server kümmern muss (Supportaufwand).

Die Abhängigkeit von dem Hosting besteht darin, dass die Inhalte nur so lange zur Verfügung stehen, solange die Vertragsbeziehung mit dem Anbieter besteht. Gute Content-Provider stellen nicht nur starr vorgefertigte Templates zur Verfügung, sondern können zu jeder Seite individuelle Anpassungen vornehmen, und diese sind zu jeder Zeit erweiterbar.

Anwendungs-Anbieter

Ein Anwendungs-Anbieter (Application Service Provider) stellt Kunden spezifische Anwendungen im Internet zur Verfügung.

Providerhaftung

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Bis vor wenigen Jahren juristisch umstritten war die Haftung der Provider für rechtswidrige Inhalte auf Internetseiten, die von ihnen betrieben oder technisch betreut werden. Die Frage der Verantwortlichkeit ist mittlerweile in Deutschland durch das Telemediengesetz – TMG (§ 7 ff. TMG) geklärt, das das Teledienstegesetz – TDG (§ 8 TDG) und den Mediendienstestaatsvertrag – MDStV (§ 6 MDStV) im Jahr 2007 abgelöst hat.

Dass es in Deutschland zwei Regelwerke gab, ist auf den Streit zwischen Bund und Ländern bezüglich der Zuständigkeit für das Internet zurückzuführen, was zu einem Kompromiss geführt hatte, der im Einzelfall nicht immer eine eindeutige Zuweisung ermöglichte. Als Faustformel lässt sich festhalten: Handelte es sich um ein service-orientiertes Angebot (z. B. Online-Banking) oder den Handel mit Waren und Dienstleistungen (E-Commerce), war es ein Teledienst (Bundeszuständigkeit). War der Schwerpunkt redaktioneller Natur (z. B. Online-Zeitschriften), galt der Staatsvertrag der Länder.

Beide Regelwerke sahen für die Verantwortlichkeit von Providern eine Unterscheidung nach ihren jeweiligen Funktionen vor, die auch in das Telemediengesetz übernommen wurde. Der Content-Provider ist nach den allgemeinen Gesetzen für die von ihm zu verantwortenden Inhalte voll verantwortlich, insoweit ergeben sich keine Unterschiede zu Offline-Medien. Der Host-Provider muss sich für die von ihm für einen Anderen bereitgestellten fremden Inhalte verantworten, wenn er von ihrer Rechtswidrigkeit Kenntnis hat. Hat er keine Kenntnis, bzw. hat er unverzüglich die Entfernung des Inhalts veranlasst, nachdem er davon Kenntnis erhalten hat, haftet er nicht. Der Access-Provider vermittelt lediglich den technischen Zugang und ist damit grundsätzlich nicht verantwortlich. Eine Ausnahme sehen die Regelwerke gleichwohl vor, nämlich, wenn der Access-Provider die Durchleitung und Vermittlung der rechtswidrigen Inhalte selbst veranlasst hat bzw. mit dem Versender der rechtswidrigen Inhalte kollaboriert.

Ein weiteres rechtliches Problem ist, ob Accessprovider Auskünfte über Ihre Nutzer erteilen müssen. Die OLGe München und Hamburg haben dies im Jahr 2005 verneint, jedenfalls zivilrechtlich gibt es keinen Auskunftsanspruch. Dem Staat gegenüber – etwa bei einem Strafverfahren – müssen aber Auskünfte erteilt werden, etwa wenn die Frage auftaucht, wer wann mit welcher IP im Internet “unterwegs” war. Dies ist zur Verfolgung von Kriminalität im Internet wie Urheberrechtsverletzungen, Kinderpornografie, Beleidigungen etc. meist notwendig. Zu der Frage, ob und wann Provider Auskünfte erteilen müssen, gesellt sich die Frage, welche Daten sie überhaupt speichern bzw. vorrätig halten müssen und dürfen. Nach jetziger Rechtslage müssen sie unverzüglich alle Verbindungsdaten löschen (§ 100 TKG), so sie die Daten nicht zur Abrechnung benötigen. Bei einer Flatrate muss also immer gelöscht werden. Daran hielt sich T-Online jedoch nicht, was zum Verfahren von Holger Voss führte, das nun vom BGH für rechtskräftig erklärt wurde. Zu beachten ist auch die aktuelle Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung. Siehe dazu: Dietrich Zur Auskunftspflicht des Access-Providers nach Urheberrechtsverletzungen im Internet, GRUR-RR 2006, 145ff. Das Landgericht Karlsruhe (MMR 2008,109) hat gegen einen großen Hostprovider entschieden: “Nach Übermittlung einer gegen einen Kunden wegen beleidigender Äußerungen erlassenen einstweiligen Verfügung ist dessen Webhoster verpflichtet, dessen beanstandete Äußerung zu sperren. Dies gilt auch nach sprachlicher Veränderung der gerichtlich untersagten Äußerung, falls die inhaltliche Übereinstimmung ohne besondere Schwierigkeiten feststellbar ist.” Eine entsprechende Entscheidung erging unter Hinweis auf BGH “Internetversteigerung I” [2] auch durch das Amtsgericht München (Az.: 161 C 13533/08) – unveröffentlicht.

Siehe auch

Bekannte Anbieter

Deutschland

Österreich

via HSDPA auch

Schweiz

Fußnoten

  1. ? Marktstudie: E-Mail-Anbieter in Deutschland der Bundesnetzagentur, S. 7; http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/8091.pdf
  2. ? BGH Internetversteigerung I http://www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm

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Marktregulierung

Marktregulierung bezeichnet direkte staatliche Eingriffe in die Wirtschaftsprozesse, um politische Ziele durchzusetzen oder um Marktversagen zu beheben. Regulierung wird durch Verordnungen und gesetzliche Vorschriften umgesetzt.

Inhaltsverzeichnis


Begriffsabgrenzung

Im Gegensatz zur Gestaltung ordnungspolitischer Rahmenbedingungen sind Marktregulierungen staatliche Eingriffe in die Wirtschaftsprozesse. Marktregulierung ist also die prozesspolitische Beeinflussung von Marktergebnissen.

Arten der Regulierung

Mengenregulierung

Ziel der Mengenregulierung ist, die Anzahl der Marktteilnehmer oder die Höhe der Produktions- bzw. gehandelten Menge zu steuern. Dies wird über Lizenzen, Konzessionen und Quoten erreicht, die den Markteintritt oder den Handelsumfang steuern. Beispiele für Quotenregulierungen sind Import- und Exportquoten

Weiterhin sind Bedienungspflichten und Aktivitätsverbote möglich, die den Umfang des Marktes festlegen und somit seine Attraktivität steuern.

Preisregulierung

Preisregulierung zielt darauf ab, einen gewünschten Preis zu erreichen, der vom Marktpreis abweicht. Dies kann über Fest-, Mindest- oder Höchstpreise (price caps) erreicht werden, die absolute Grenzen setzen. Ein prominentes Beispiel für eine Mindestpreisregulierung ist der Mindestlohn.
Möglich sind auch Kostentarife, die Berechnungsverfahren für Preise festlegen, und Einzelpreisgenehmigungen, bei denen jede Preisänderung einer Zustimmung der zuständigen Regulierungsbehörde bedarf.

Eine weitere Möglichkeit die Preise zu beeinflussen, ist eine (in der Höhe geeignete) Besteuerung von Transaktionen (siehe auch Pigou-Steuer).

Weitere Arten der Regulierung

  • Rate-of-Return-Regulierung: Der Regulator erlaubt hierbei eine maximale Verzinsung des eingesetzten Kapitals.

Probleme

Unabhängig davon sollten Regulierungen von Zeit zu Zeit einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, da sie dazu tendieren, eine Eigendynamik zu entwickeln und bestehen zu bleiben, wenn die Gründe, die für ihre Einführung sprachen, längst weggefallen sind. Regulierungen über längere Zeiträume führen oft zu einem als Capture bezeichneten Zustand, der sich dadurch auszeichnet, dass der Regulierer durch die oft intensive Zusammenarbeit mit dem regulierten Unternehmen dessen Sichtweise annimmt und keine effektive Regulation mehr erfolgt.

Regulierung als ökonomisches Gut

Der Ökonom der Chicagoer Schule Stigler führte in die Theorie die nobelpreisgewürdigte Erkenntnis ein, dass auch die Regulierung selbst ein Gut ist, nach dem eine Nachfrage existiert. Teilweise ist es für ein Unternehmen einfacher, in einem regulierten Markt tätig zu sein, da hier oft der Wettbewerb stark begrenzt ist.

(De-)Regulierung und Unternehmertum.

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Flatrate

Dieser Artikel behandelt Pauschaltarife in der Telekommunikationsbranche. Für weitere Begriffe siehe Flat rate.

Als Flatrate (von engl. „flat rate“, auch „flat-fee“ genannt) bezeichnet man in der deutschen Sprache Pauschaltarife für Telekommunikations-Dienstleistungen wie Telefonie und Internetverbindung. Neuerdings wird der Begriff wegen der hohen Werbewirksamkeit auch für Pauschaltarife in anderen Bereichen verwendet (siehe z. B. Flatrate-Partys).

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Bedeutung

Das Wort ist aus der englischen Sprache entlehnt, wo der Begriff Flat Fee ausdrückt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung unabhängig von der Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis verfügbar ist. „Flatrate“ wird nicht nur im Deutschen verwendet. Der Begriff setzt sich zusammen aus flat (flach, eben) und rate (Tarif).

Wirtschaftlicher Hintergrund

Da die Anbieter von Flatrate-Tarifen für die Nutzung fremder Netze eine zeitabhängige Gebühr zahlen, basieren diese Tarife auf einer Mischkalkulation, bei der die Kunden, die das Angebot wenig nutzen, einen Anteil zur Finanzierung von Vielnutzern mit leisten. Sie rechnen sich somit eher für große Anbieter mit hohen Kundenzahlen als für kleinere Anbieter, bei denen schon eine geringe Zahl von Vielnutzern diese Kalkulation kippen lassen kann.

Einige Anbieter haben deshalb Vertragsbestimmungen in denen sie sich vorbehalten, bei häufiger Nutzung das Vertragsverhältnis zu kündigen (siehe auch: Telekommunikationsunternehmen in der Kritik).

Sprachtelefonie

Festnetz

USA

In den USA ist es seit langem üblich, dass Ortsgespräche zu einem niedrigen monatlichen Grundpreis pauschal abgerechnet werden (unmetered local calls). Dieses Tarifmodell ist auf der Welt sehr weit verbreitet.

Deutschland

In Deutschland war lange Zeit (in der Bundesrepublik bis 1979, in der DDR und in West-Berlin bis nach der Wiedervereinigung) eine Flatrate-ähnliche Abrechnung von Ortsgesprächen mit einer Verbindungsgebühr ohne Zeittaktung unabhängig von der Gesprächsdauer üblich.

2004 wurde erstmals ein Pauschaltarif für Gespräche in das deutsche Festnetz angeboten. Die Firma Arcor startete damals das Angebot für 20 Euro im Monat. Seit Oktober 2005 bietet auch der Marktführer, die Deutsche Telekom, eine Flatrate für Festnetzgespräche an, erst für 24 Euro im Monat, ab Dezember 2005 für 20 Euro im Monat. Viele andere Anbieter sind nachgezogen. Fast jeder bietet heute eine Festnetzflatrate an. Die Kosten liegen hierfür momentan (2009) bei etwa 10 Euro im Monat.

Einige Anbieter wie HFO telecom und HanseNet rechnen auch Gespräche zu nationalen Teilnehmernummern (032) im Rahmen ihrer Festnetz-Flatrates ab.

Eine europaweite Flatrate wurde erstmals von der Firma HanseNet mit dem Tarif Alice eingeführt.

Arcor bietet seit Oktober 2006 eine Flatrate ins Vodafone-Netz, seit Februar 2007 auch in die übrigen Mobilfunknetze.

VoIP

Flatrates ins deutsche Festnetz über VoIP werden in Deutschland seit Ende 2004 angeboten, der erste Anbieter war Easyphone24. Die Gebühren lagen bei 19 Euro im Monat. Bei den Komplettanschlusspaketen vieler Telekom-Wettbewerber greifen die Anbieter für die Realisierung der Telefon-Flatrates in Anschlussbereichen, in denen sie keine eigene Festnetz-Vermittlungstechnik betreiben oder diese nicht mehr weiter ausbauen, auf VoIP zurück.

Durch die Realisierung der Telefon-Flatrates via VoIP sparen die Anbieter die Investitionen in die Festnetz-Vermittlungstechnik sowie gegebenenfalls in die Kollokation und zahlen – entgegen der Realisierung mittels Preselection – keine Zuführungs-IC-Gebühren, was für die Kalkulation ein entscheidender Vorteil ist.

Mobilfunk

Deutschland

  • Seit Mitte 2005 gibt es in Deutschland Flatrates für Gespräche vom Handy ins Festnetz und ins jeweils eigene Netz. E-Plus bietet seit 1. August 2005 mit seiner Submarke Base die erste deutsche Handyflatrate an, die unabhängig von Tageszeiten und Wochentage ist und netzintern und ins Festnetz gilt. Im März 2006 zog T-Mobile zunächst mit der DoubleFlat, ab August 2006 mit dem Max-Tarif, nach. Auch Vodafone bietet mit der SuperFlat seit dem 16. Oktober 2006 offiziell eine Flatrate ins eigene Netz an. O2 bot bisher eine Flatrate innerhalb der Homezone an – seit Dezember 2006 kann man mit (Genion L) auch außerhalb dieser Homezone kostenlos ins deutsche Festnetz sowie in das Netz von O2 telefonieren.
  • Seit Anfang 2007 gibt es in Deutschland Flatrates für Gespräche vom Handy in alle deutschen Netze. Seit dem Frühjahr 2007 gibt es mit Free flat XL von Freenet und dem kurze Zeit später lancierten Base 5 von E-Plus sowie Genion XL von O2 auch Mobilfunk-Flatrates in alle deutschen Mobilfunknetze. Aufgrund der hohen Terminierungsentgelte in fremde Mobilfunknetze sind diese Angebote deutlich teurer als die anderen Angebote.

Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es seit Mitte 2005 vom Mobilfunk-Anbieter Orange eine Flatrate für den Mobilfunkbereich. Das Produkt nennt sich „Orange-Maxima“ und erlaubt das zeitlich unbeschränkte Telefonieren auf das Fest- sowie das eigene Orange-Mobilnetz. Anrufe auf Mobilnetze anderer Anbieter (Swisscom, Sunrise) sind weiterhin entgeltpflichtig. Seit Anfang 2006 bietet auch Sunrise mit dem Produkt relax super eine abgestufte Flatrate an. Mit der Einführung von neuen Preisplänen im Oktober 2007 wurde relax super durch das Produkt max abgelöst.

Internetzugang

Wählleitung

Ende 1998 versuchte der Anbieter Mobilcom, eine Flatrate für den schmalbandigen Internet-Zugang über Wählleitung (Dial-Up) für einen damals sensationellen monatlichen Preis von DM 77,77 (zusätzlich zu den Kosten des Telefonanschlusses) anzubieten. Damit ging Mobilcom ein hohes Risiko ein, weil an die Deutsche Telekom als etablierter Betreiber für jede Verbindung zeitabhängige Terminierungsentgelte zu entrichten sind. Es zeigte sich, dass die Kalkulation nicht aufging: Die Kunden blieben dauerhaft eingewählt, auch wenn die Verbindung gerade nicht genutzt wurde. Durch diese Mentalität der Benutzer, die der Internetzugangsanbieter in diesem Extrem nicht vorhergesehen hatte, waren die Einwahlknoten aufgrund der branchenüblichen Überbuchung oft wegen Überlastung nicht erreichbar. Durch die hohen Kosten war das Angebot für Mobilcom wirtschaftlich nicht rentabel. In den Folgemonaten gab es noch einige weitere Anläufe anderer Internet-Provider wie Sonnet oder NGI, eine Dialup-Flatrate anzubieten. Diesen Angeboten war jedoch ebenfalls keine längere Existenz beschert und wurden häufig unvermittelt, unter Vorschub anderer Gründe, wie z. B. technischer Probleme bei der Telekom, eingestellt. Es entstand ein erheblicher Druck auf die Regulierungsbehörde, die Deutsche Telekom zum Anbieten eines Großhandelsprodukts (Resale, Vorleistung) ohne Zeittaktung für die Realisierung von Dialup-Flatrates zu zwingen (Großhandelsflatrate, GHF).

Die Deutsche Telekom bot ab Juni 2000 über T-Online eine Dialup-Flatrate für die eigenen Endkunden an und bot schließlich den Internetprovidern an, Primärmultiplexanschlüsse direkt in den Teilnehmervermittlungsstellen zu buchen, so dass das eigene Koppelnetz in den Ortsvermittlungen auch bei verbreiteter Always-On-Nutzung der Einwahl-Flatrate-Zugänge nicht hätte ausgebaut werden müssen. Ein Internetprovider, der diese Vorleistung (Online-Vorleistungs-Flatrate, OVF) bundesweit nutzen möchte, müsste hierzu jedoch in 1600 Vermittlungsstellen mittels Kollokation eigene Einwahlknoten oder Anschlüsse an das eigene Schmalband-Konzentratornetz unterhalten und diese Vermittlungsstellen an das eigene Backbone anbinden. Diese Hürde war bewusst so hoch gewählt, dass bis heute kein im Wettbewerb mit der Telekom stehender Provider diese Vorleistung in nennenswertem Umfang nachfragte.

In den meisten anderen bedeutenden Staaten Westeuropas wurde in dieser Zeit der etablierte Netzbetreiber mittels konsequenter ex-ante-Marktregulierung zum Angebot einer Schmalband-Großhandelsflatrate auf Basis einer wesentlich weitmaschigeren Netzzusammenschaltung gezwungen (ST-Friaco bzw. Friaco II), womit dort landesweit seither relativ günstige Schmalband-Dialup-Flatrates für Konsumenten zur Verfügung stehen. Der deutsche, durch die damalige TKG-Fassung vorgegebene, unzureichende Regulierungsrahmen sah für den Markt des Internetzugangs jedoch nur die laxe Ex-post-Regulierung vor, so dass die deutsche Regulierungsbehörde mit diesem Ansinnen vor Gericht scheiterte. Die Deutsche Telekom hatte zuvor nämlich in Kenntnis dieses für sie günstigen Rechtsrahmens im Februar 2001 entschieden, das eigene T-Online-Flatrate-Angebot für Endkunden einzustellen, das aufgrund des von ihr vorgelegten Großhandels-Vorleistungsangebots nicht zu kalkulieren war. Ohne ein eigenes Endkunden-Angebot konnte mittels bloßer Ex-post-Regulierung die Telekom nicht zum Angebot einer Vorleistung auf ST-Friaco-Basis gezwungen werden.

Die zunehmende Verbreitung von DSL hat das Interesse der Provider und der zunehmend mit DSL versorgten Bevölkerungsmehrheit an einer Dial-up-Flatrate stark verringert, wenngleich in den Gebieten ohne Verfügbarkeit von DSL ohne preisgünstige Dialup-Schmalband-Flatrate die Benachteiligung wegen der nicht möglichen Always-On-Nutzung des Internets grösser und die digitale Kluft tiefer ist als in den anderen westeuropäischen Ländern.

Seit Anfang 2007 bietet die Deutsche Telekom unter dem Namen T-Online eco flat wieder eine Flatrate für Konsumenten auf Basis der eigenen Schmalband-Dialup-Infrastruktur (T-Interconnect-OC) an, wobei diese drei- bis viermal teurer ist als ein marktüblicher DSL-Anschluss mit DSL-Flatrate oder eine Schmalband-Flatrate in Ländern mit ST-Friaco-Großhandelsflatrate.

Alternativ existieren regional günstigere Dialup-Flatrate-Angebote von Anbietern (z. B. Versatel, Arcor), wenn der Kunde über einen per Kollokation erschlossenen Hauptverteiler mittels entbündelter Teilnehmeranschlussleitung an das eigene Netz angebunden werden kann. Diese Anbieter erreichen mit ihren Angeboten etwa 60 % der Bevölkerung.

Im Juni 2007 startete Arcor eine bundesweit auch an Telekom-Telefonanschlüssen verfügbare, jeweils für einen Kalendermonat buchbare und über die Internet-by-Call-Plattform abgerechnete Dialin-Flatrate auf dem Preisniveau von günstigen DSL-Flatrates, musste das Angebot aber angesichts der weiter vorhandenen Schmalband-Vorleistungsabrechnung auf Minutenbasis an Telekom-Anschlüssen mehrmals modifizieren, so dass im Folgemonat Surfer mit überdurchschnittlicher Online-Zeit den doppelten Preis zahlen und Power-User von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.

DSL

Klassische DSL Flatrate

Die weite Verbreitung von DSL als Standleitungstechnik hat in den frühen 2000er-Jahren den Markt des Internetzugangs für Endkunden revolutioniert. Die verwendete, wählleitungsähnliche Einwahltechnik über PPP over Ethernet oder PPTP erlaubt vielfältige Abrechnungsmöglichkeiten.

Der deutsche Markt stürzte sich dankbar auf die DSL-Technik, und es entbrannte schnell ein Preiskampf. Dabei wurde das Schlagwort Flat in verschiedenen Formen missbraucht. Es wird von vielen Marketingabteilungen inzwischen als Synonym für „Verbindung wird nicht zeitabhängig abgerechnet“ verwendet.

Eine Flatrate im Sinne dieses Artikels ist jedoch nur ein Tarif, der einen wirklichen Pauschalpreis bietet – völlig unabhängig von Nutzungsdauer und übertragener Datenmenge.

DSL-Flatrates werden üblicherweise von Vielnutzern als Tarifmodell gewählt. In der aktuellen Marktlage ist eine Flatrate aber auch für Nutzer interessant, die sich keine Gedanken über eventuelle Kostenfallen machen wollen und kalkulierbare Kosten wünschen.

Während die Preise für DSL-Flatrates bis 2005 üblicherweise nach der Anschlussbandbreite gestaffelt waren, kommen solche Tarife seither zunehmend aus der Mode und wurden durch standortabhängige Preise ersetzt. Damit können die Anbieter in den Ballungsgebieten, wo Internetkonnektivität und Leitungskapazität mehr als ausreichend vorhanden ist und der Kundenzugang zu niedrigen Kosten mittels Kollokation möglich ist, attraktive Preise anbieten, und gleichzeitig im weniger wettbewerbsintensiven ländlichen Raum mit aufgrund der geringeren Netzdichte ungünstigeren Vorleistungskosten kostendeckend anbieten.

DSL Flatrate auf Abruf

Eine DSL Flatrate auf Abruf (sogenannte FlatbyCall) kombiniert die Vorteile von DSLbyCall und Flatrate. Es entstehen lediglich Kosten bei aktiver Nutzung. Die Kosten sind dabei auf einen Maximalbetrag gedeckelt, so dass der Tarif ab einem bestimmten Datenvolumen quasi zur DSL-Flatrate wird. Wesentlicher Vorteil: Es bedarf keiner expliziten Kündigung gegenüber dem Diensteanbieter. Durch Nichtnutzung entstehen keine weiteren Kosten.

Rechtliches

Mit Urteil III ZR 40/06 vom Oktober 2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Internetprovider bei volumenunabhängigen Flatrate-Tarifen keine rechtliche Grundlage zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten, also auch der IP, haben. Viele Provider setzten das Urteil sofort um, andere (wie T-Online) speichern die Daten dennoch mit der Begründung, dass die Umstellung der Software zu teuer sei und zu viel Zeit in Anspruch nähme.

Eine Löschung der Daten sowie Aufforderung zur Unterlassung der Speicherung kann auf einfachem Wege per Zivilklage am zuständigen Amtsgericht jedoch erreicht werden. Da der BGH als höchste Instanz bereits entsprechend entschieden hat, sind andere Entscheidungen höchst unwahrscheinlich. Oftmals reicht auch bereits ein Brief an den Provider mit Ankündigung der Klage.

Standleitung

Konventionelle Standleitungen haben nicht die Möglichkeit der zeitbasierten Abrechnung und werden üblicherweise mit Volumentarifen vertrieben. In diesem Kontext bedeutet der Begriff Flat, dass die Anbindung unabhängig vom übertragenen Datenvolumen pauschal abgerechnet wird. Ebenso wird eine Abrechnung mittels MRTG durchgeführt. Hier wird die benötigte Bandbreite ständig gemessen und zur Abrechnung zusammengezählt, daraus resultiert dann der Preis. Alternativ wird eine 95-%-Messung vorgenommen, die 5 % aller Trafficspitzen entfernt und den überbleibenden Wert berechnet.

Mobilfunk

Im September 2003 brachte O2 mit dem Surf&Email-Pack (O2 Wap Flat im Szene-Jargon) als erster Netzbetreiber eine Flatrate für die Internet-Nutzung mit Handy-Browsern auf GPRS-Basis auf den Markt. Bei älteren Endgeräten/Browsern mit WAP 1.2 konnten damit nur einfache, speziell für Handys angelegte oder angepasste WAP-Seiten betrachtet werden. Im Zuge des Umstiegs auf WAP 2.0 ab Jahreswechsel 2003/2004 änderte sich dies jedoch: WAP 2.0 verwendet die üblichen IP/HTTP/HTML-Protokolle und sofern der Handy-Browser in der Lage ist, umfangreiche HTML-Seiten darzustellen (was bei vielen Smartphones und mit nativen Handy-Browsern auf Basis von NetFront, Opera Mobile, Safari oder Pocket-IE der Fall ist), können diese im Rahmen des gebuchten Surf&Email-Packs zum Pauschalpreis aufgerufen werden. Auf einigen Handys oder mittels Patches laufen auch Java-MIDlets wie Opera Mini, die zum Datenaustausch HTTP verwenden, über das Surf&Email-Pack. Ab Mitte April 2008 stellt O2 dieses Pack ein und stellt bisherigen Kunden einen auf 200 MB begrenzten, volumenbasierten Tarif zur Verfügung.

Seit November 2003 bietet E-Plus in fester Verbindung mit dem Hiptop eine „Internet-Flatrate“ an. Dabei werden die normalen Internet-Seiten auf den Servern des Herstellers speziell für diese Endgeräte aufbereitet. Es können E-Mails verschickt und Instant-Messaging genutzt werden. Downloads sind nicht möglich.

Im September 2005 startete E-Plus einen Pauschaltarif für den paketvermittelten Internet-Zugang über sein UMTS- bzw. GSM/GPRS-Netz. Der Netzbetreiber bündelte mit dem Angebot die VoIP-Anwendung Skype, untersagte aber die Verwendung von SIP-fähigen Anwendungen.

Vodafone und T-Mobile bieten mit ihren 5-GB-Volumentarifen und den jeweiligen Fair Use Policies seit März 2006 Paketdaten-Tarife mit möglicher HSDPA-Nutzung an, die alle zwei Monate (Vodafone) bzw. in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Monaten (T-Mobile) als Flatrate ohne Volumenbeschränkung nutzbar sind.

„Flatrates“, die keine sind

In jüngster Zeit werden vor allem Mobilfunktarife durch die Anbieter als „Flatrate“ beworben, um mehr Kunden anzulocken. In der Tat handelt es sich dabei jedoch oft lediglich um Volumentarife. Anfang April 2008 machte z. B. E-Plus Schlagzeilen, indem sie Kunden, die eine „Flatrate“ für mobiles Internet angeblich in „übermäßigem“ Umfang nutzten, einfach fristlos kündigten. Ende April 2008 geriet Vodafone in die Kritik, nachdem sie eine Handy-„Flatrate“ anpries, sich aber bei einer Nutzungsdauer von mehr als 250 Stunden im Monat eine Kündigungsmöglichkeit vorbehält. Außerdem hat Vodafone die „Flatrate“ für SMS nachträglich auf 3000 SMS pro Monat begrenzt. Eine weniger drastische Variante ist das Drosseln der Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Überschreiten einer Volumengrenze, wie dies z. B. von T-Mobile bei den Exklusivverträgen für das iPhone in Deutschland praktiziert wird. Auch alle anderen Anbieter von mobilem Internet haben derartige Klauseln in ihren Verträgen.

Weblinks zu zu

Externe Quellen

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200909

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